Deutsch-Schweizerisches Sozialversicherungs-Kollisionsrecht


 

Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in der Schweiz, Sie sind Grenzgänger aus Deutschland in die Schweiz?

 

Sie sind schweizerischer Arbeitgeber von deutschen Arbeitnehmern?

 

Sie sind deutscher Arbeitgeber und planen die Erstreckung Ihrer Tätigkeit in die Schweiz?

 

In diesen Fällen sind Sie mit schwierigen Deutsch-Schweizerischen Sozialversicherungs-Kollisionsrechtslagen und damit mit komplizierten EU-Rechtsverordnungen konfrontiert und fragen sich, wie Sie klären können, welchen Landes' Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit  für Sie gelten.

 

Eine nichtjuristische, im verprovisionierten Vertrieb von Versicherungsprodukten eingebettete oder aber eine auf der Ausbildung  nur des Steuerrechtes fußende Beratung kann Ihren Beratungsbedarf an einer sozialrechtlichen klaren Situation nicht decken.

Und kann Sie erst recht nicht anwaltlich vertreten.

 

  • Die KUHN.kanzlei ist Ihr Ansprechpartner für die Beratung und Vertretung gegenüber den zuständigen deutschen Behörden, bis hin zur Durchführung des deutschen Clearingverfahrens.

  • Außergerichtlich wie auch gerichtlich.