Entschädigungsrecht, Versorgungsrecht


 

Sie nahmen einfach nur am Leben teil - und wurden Opfer einer Gewalttat?

Sie haben sich für dieses Land eingesetzt – und wurden geschädigt?

 

Als Opfer einer Straftat, oder aber als zu Schaden gelangter Soldat, Polizeibeamter oder Zollbeamter begehren Sie Entschädigungs- und Versorgungsleistungen. Die zuständige Behörde lehnt ab.

 

  • Die KUHN.kanzlei setzt sich für Sie ein und vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Durchsetzung Ihrer Versorgungsrechte.

  • Mit Empathie und Leidenschaft, und der Erfahrung aus unzähligen Verfahren.

 

So konnte RA Bodo Kuhn bereits 1999 eine bedeutsame Grundsatzentscheidung zum Opferentschädigungsgesetz (OEG) vor dem Bundessozialgericht erstreiten.

Als Leiter des Fachausschuss Opferanwälte – Opferschutzrecht /Opfer-betreuung im Verband Deutscher Anwälte e.V. und

als Dozent der WEISSER RING- Akademie sieht er seine Rolle auf der Seite der Opfer.

 

Bestehende Rechtsschutzversicherungen und bei Beamten auch die Zugehörigkeit zu einer modernen Gewerkschaft gewähren in der Regel Deckungszusagen für die gesetzlichen Gebühren.

In manchen Fällen besteht die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung durch Drittträger.