Ein Verbrechen ändert Ihr Leben.
Sie wurden Opfer einer Gewaltstraftat, eine unermessliche Hilflosigkeit begleitet Sie in der fremdbestimmten Folgezeit, Sie fühlen sich erniedrigt, auch durch die wiederholten Zeugenvernehmungen und die ärztlichen Untersuchungen, Sie erleiden flash-backs, Alpträume und pure Ängste. Therapeutische Hilfe scheint unerreichbar, ihr Leben scheint von einem Moment zum Anderen auf den Kopf gestellt, sie verlieren den Boden unter den Füssen - man lässt Sie fallen?
Dabei haben doch nicht SIE das Verbrechen begangen.
Sie wünschen für sich einen auf das OPFERRECHT (!) –anstatt auf die Strafverteidigung- fortgebildeten und prozesserfahrenen Anwalt, der weis was er tut und der darüberhinaus entsprechende Opferrechtsthemen auch als Dozent der WEISSER RING-Akademie lehrt, Rechtsanwälte und ehrenamtliche Opferhelfer schult und als Referent in der Polizeifortbildung und in der Ärztefortbildung tätig ist.
Der alleinig Ihre Opferinteressen vertritt.
Der Sie durch das Strafverfahren begleitet, Ihnen zur Seite steht, dort für Sie als Ihr Opferanwalt die Nebenklage als Ihr Nebenklägervertreter führt
und der dort im seit dem Jahr 2015 effizienten strafrechtlichen Adhäsionsverfahren Ihre zivilrechtlichen Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und Zukunftsschadensersatzabsicherung verfolgt.
Der sie darüber hinaus auch über Ihre staatlichen Entschädigungsansprüche aus dem Sozialen Entschädigungsrecht (SER, seit dem 01.01.2024 geregelt im SGB XIV, davor geregelt im Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)) informieren kann.
Die KUHN.kanzlei setzt sich für Sie ein.
Mit Empathie und Leidenschaft, und der Erfahrung aus unzähligen Verfahren.
Als Leiter des Fachausschuss Opferanwälte-Opferschutzrecht /Opfer-betreuung im Verband Deutscher Anwälte e.V. und als
Dozent der WEISSER RING- Akademie sieht RA Bodo Kuhn seine Rolle bei der strafprozessualen Aufarbeitung von Gewaltverbrechen auf der Seite der Opfer. Bereits 1999 konnte RA Bodo Kuhn eine bedeutsame Grundsatzentscheidung zum Opferentschädigungsgesetz (OEG) vor dem Bundessozialgericht erstreiten.
Die vielschichtigen Möglichkeiten der Kostenübernahme im Bereich der gesetzlichen Gebühren, auch durch Drittträger werden bereits in der ersten Beratung ausführlich besprochen.