„Das kann so nicht stehen bleiben, dafür muss bezahlt werden.“
Ihnen wurde Schaden zugefügt und Sie wollen Ihre daraus resultierenden Ansprüche im strafrechtlichen Adhäsionsverfahren gegen den Täter verfolgen.
Sie fragen sich:
Die KUHN.kanzlei nimmt sich Ihren Fragen an und vertritt Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche im strafrechtlichen Adhäsionsverfahren.
Bestehende Rechtsschutzversicherungen gewähren in der Regel Deckungszusagen für die gesetzlichen Gebühren. In manchen Fällen besteht die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung durch Drittträger.