Opferrecht, Opferanwalt, Opferhilfe


 

Ein Verbrechen ändert Ihr Leben.

 

Sie wurden Opfer einer Gewaltstraftat, eine unermessliche Hilflosigkeit begleitet Sie in der fremdbestimmten Folgezeit, Sie fühlen sich erniedrigt, auch durch die wiederholten Zeugenvernehmungen und ärztlichen Untersuchungen, Sie erleiden flash-backs, Alpträume und pure Ängste. Therapeutische Hilfe scheint unerreichbar - man lässt Sie fallen?

 

Dabei haben doch nicht Sie das Verbrechen begangen.

 

Sie wünschen für sich einen auf das Opferrecht –und nicht etwa die Strafverteidigung- fortgebildeten und erfahrenen Anwalt.

 

Der alleinig Ihre Opferinteressen vertritt.

 

Der Sie nicht nur durch das Strafverfahren begleitet, Ihnen zur Seite steht, dort die Nebenklage als Ihr Nebenklägervertreter führt,

sondern der auch Ihre zivilrechtlichen Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und Zukunftsschadensersatzabsicherung durchsetzt, entweder im Adhäsionsverfahren, oder aber im nachgelagerten Zivilprozess.

Der auch Ihre staatlichen Entschädigungsansprüche aus dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) kennt und durchsetzt, notfalls gerichtlich.

 

  • Die KUHN.kanzlei setzt sich für Sie ein.

    Mit Empathie und Leidenschaft, und der Erfahrung aus unzähligen Verfahren.

 

So konnte RA Bodo Kuhn bereits 1999 eine bedeutsame Grundsatzentscheidung zum Opferentschädigungsgesetz (OEG) vor dem Bundessozialgericht erstreiten.

Als Leiter des Fachausschuss Opferanwälte-Opferschutzrecht /Opferbetreuung im Verband Deutscher Anwälte e.V. und als Dozent der WEISSER RING- Akademie sieht er seine Rolle auch bei der strafprozessualen Aufarbeitung von Gewaltverbrechen auf der Seite der Opfer.

 

Die vielschichtigen Möglichkeiten der Kostenübernahme im Bereich der gesetzlichen Gebühren, auch durch Drittträger werden bereits in der ersten Beratung ausführlich besprochen.