Strafrecht


 

… das ist Ihnen eben passiert.
Sie sind nicht kriminell.

 

Und dass Sie in den Fokus der Strafermittlungen gerieten, belastet Sie nun sehr. Okay, es war nicht in Ordnung, was und wie Sie es getan haben. Aber eigentlich wollten Sie es nicht.

 

Oder Sie handelten in empfundener Ausweglosigkeit, auch etwa im Zuge Ihrer Aufgabenwahrnehmung, übersahen dass dies zur Straftat führte oder aber konnten es nicht vermeiden.

Eigentlich wollten Sie es nicht, und ja, es hätte niemals passieren dürfen.

Aber was nun?

Sie wollen nun nichts dem Zufall überlassen - und haben Recht damit!

 

Finden Sie sich in dieser Beschreibung wieder?

 

  • Dann steht Ihnen die KUHN.kanzlei zu Ihrer Vertretung und Verteidigung zur Seite.

 

 

Bei fahrlässiger Begehungsform ist im Rahmen der gesetzlichen Gebühren mit der Deckungszusage einer bestehenden Rechtsschutzversicherung zu rechnen.