Sozialversicherungsrecht


 

Ein Arbeitsleben lang haben Sie Ihre Sozialabgaben und Beiträge eingezahlt - und dann das.

 

Die Arbeitsagentur verweigert Ihnen das Arbeitslosengeld (Alg), oder sie verhängt eine Sperrzeit gegen Sie.

 

Nach einer langen Krankheit droht sogar der Arbeitsplatzverlust, Ihre Krankenkasse (gKV) schaltet den MDK ein und stellt sodann die Zahlung von Krankengeld ein, vermeintlich seien Sie entweder wieder arbeitsfähig, oder aber es sei bereits Erwerbsminderung eingetreten und die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sei nun zuständig für Sie.

Die DRV aber sieht es anders und lehnt Ihren Reha-Antrag oder Ihren Rentenantrag ab.

 

Erwerbsminderungsrente, Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung („Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit“) wird Ihnen nicht gewährt.

 

Ein Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit verändert Ihr Leben, Sie kämpfen um Ihre Ansprüche, Verletztenrente, Heilbehandlung, aus der gesetzlichen Unfallversicherung (gUV) gegenüber der Berufsgenossenschaft (BG).

Gehalt erhalten Sie schon lange keines mehr.

 

Und was sagen Ihre privaten Versicherungen (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Unfallversicherung)?

 

Sie verlieren erst die Übersicht – und dann die Hoffnung.

 

  • Die KUHN.kanzlei holt Ihnen beides zurück und verfolgt Ihre Ansprüche, sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich. Mit Empathie und der Erfahrung und dem Wissen aus unzähligen Verfahren.

 

Bestehende Rechtsschutzversicherungen gewähren für die gesetzlichen Gebühren in aller Regel Deckungszusage ab einschließlich einem Sozialgerichtsverfahren .